1 EFZG) kann nur dann entstehen, wenn eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Nach der Vorschrift des § 616 S. 1 BGB wird der zur Dienstleistung Verpflichtete seines Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er (1) für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit (2) durch einen in seiner Person liegenden Grund (3) ohne sein Verschulden (4) an der Dienstleistung verhindert wird. a. Corona hat Erkrankungen und eindämmende Betriebsschließungen in China ausgelöst. Dies ist jedenfalls kein Fall, in dem ein Entschädigungsanspruch gem. 8). Für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. Gerade in diesen Zeiten wirft der bevorstehende Weihnachtsurlaub bei Arbeitgebern viele Fragen auf. Manchmal erwischt einen das Pech, dass man im Urlaub krank wird oder es einen sogar im Bildungsurlaub erwischt. Bei drei oder mehr Kindern können Ihre Arbeitnehmer bis zu 25 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten. Was ist, wenn ich krank werden. Trotz des seit dem 02. 1.) Ein Entgeltanspruch kann sich allerdings aus § 616 BGB (Vorübergehnde Verhinderung) ergeben, wenn und soweit die Anwendbarkeit dieser Vorschrift nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist. Findet § 616 BGB im Einzelfall Anwendung, ist bisher noch nicht abschließend geklärt, ob die Quarantäne, die in der Regel für 14 Tage angeordnet werden wird, noch eine von § 616 BGB vorausgesetzte verhältnismäßige nicht unerhebliche Zeit darstellt. b. Corona entwickelt sich zur Pandemie: Quarantäneanordnungen, Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote, eindämmende Schul- und KiTa-Schließungen, Betriebsschließungen Die Norm wird teilweise weit ausgedehnt, weshalb deren Anwendung im Corona-Fall naheliegt. Steht ein Arbeitnehmer nur in Verdacht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein und wird deshalb von der zuständigen Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter zeitweise Quarantäne gestellt, so erhält er keine Entgeltfortzahlung nach dem EFZG, da er nicht arbeitsunfähig erkrankt ist. Oktober 2020 - auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Wird z.B. Bei alledem gilt weiterhin zuvorderst, auf Ihre Arbeitnehmer*innen dahingehend einzuwirken, die Hygiene-Schutzvorschriften (AHA-AL) einzuhalten. Folge: Lieferketten sind beeinträchtigt. Besuchen Sie die Website: https://fps-law.de/corona-task-force/ Danach entfällt im Falle der Unmöglichkeit der Anspruch auf die Gegenleistung; eine bereits erhaltene Gegenleistung ist zurückzuzahlen (§ 326 Abs. Denn ein Verschulden Ihrer Arbeitnehmer*innen führt im Zweifel dazu, dass diese schon keinen Entschädigungsanspruch nach IfSG haben. Virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen auch im Jahr 2021 – Was gilt? die Schließung des Kindergartens sogleich für zwei Wochen erklärt, besteht überhaupt kein Anspruch nach § 616 BGB. der infektionsschutzrechtliche Erstattungsanspruch wieder auflebt. Sollten Sie diese Option nutzen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrem persönlichen Kundenberater – gerne über unser Kontaktformular. B. die Regelung des § 616 BGB Anwendung findet, und der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen muss), weil die Behörde gegen sie ein Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne erlassen hat, erhalten eine Entschädigung in Geld (vgl. Telefonische Beratungsangebote zum Coronavirus: Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert? Würde mir mein Gehalt dann auch gekürzt werden? Eine Pflicht, Überstunden zu leisten, besteht nur bei einem schwerwiegenden drohenden wirtschaftlichen Schaden, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Rücksichtnahme des Arbeitnehmers erwartet werden kann. Wenn wegen Anordnung einer Quarantäne Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz gezahlt werden, kann dies versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen haben. Weiterhin ist möglich, den Monat Dezember 2020 bis zum 24.02.2021 zu stunden, sofern die beantragten staatliche Hilfen bisher nicht ausgezahlt worden sind. Präventiv können Sie arbeitsvertraglich die Vorschrift des § 616 BGB abbedingen. Urlaubsanspruch: Der Sonderurlaub bei Todesfall, Hochzeit, Geburt, Umzug (§ 616 BGB) zuletzt aktualisiert: 9. Eine solche Regelung wird im Regelfall ein abschließender Katalog sein, der die Anwendung des § 616 BGB im Übrigen ausschließt. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. 1 BGB erhalten bleibt, für die Zeit, die sie benötigen, um eine anderweitige Betreuung zu organisieren. Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten angesichts der besorgniserregenden und fortschreitenden Pandemieentwicklung in Deutschland am 05. 09:30 Uhr dann gelegt hat, lohnt sich ein Blick auf das, was tatsächlich im Berliner Politikbetrieb die Runde macht. 13 b) PersVG Berlin mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Dienstkräfte zu überwachen. Während der Corona-Pandemie wird der Anspruch auch 2021 erweitert. § 616 BGB erfasst nur subjektive Leistungshindernisse. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 616 Vorübergehende Verhinderung Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Tipp: Die SBK ist auch in dieser herausfordernden Zeit für Sie da. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern für maximal sechs Wochen der Arbeitgeber. Sie sind hier: Blog - FPS LAW › Arbeitsrecht › Läuft der Erstattungsanspruch bei Corona-Quarantäne leer? Das Direktionsrecht des Arbeitgebers richtet sich auch immer nach der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere sind solche Fallgestaltungen zu prüfen, in denen Arbeitnehmer*innen nach der Rückkehr aus einem Gebiet, für das eine Reisewarnung besteht, einer Quarantäneanordnung unterliegen. In der Literatur wird zunehmend vertreten, dass im Fall einer individuell angeordneten Quarantäne bei einer Pandemie die Erstattung nach § 56 Infektionsschutzgesetz ohne Einschränkung des § 616 BGB Anwendung findet. Ausführliche Hygienetipps zur Prävention vor Infektionskrankheiten auf der Seite der BZgA infektionsschutz.de. Auf Antrag erstattet die Behörde allerdings die gezahlten Beträge, wenn die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs vorliegen. Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden übergangsweise - vom 1. Die Vorschrift des § 616 S. 1 BGB ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Arbeitnehmer*innen die Leistungsverhinderung schuldhaft herbeigeführt haben, d.h. ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten besteht (BAG, Urteil vom 19.10.1983 – 5 AZR 195/81). Sie dürfen Ihre Beschäftigten keiner Gesundheitsgefährdung aussetzen. (Chuo Universität, Japan), Denis Miller (wissenschaftlicher Mitarbeiter), Weihnachten 2020 – Kurzarbeit und Urlaub in der Corona-Krise, VG Berlin: Kein Mitbestimmungsrecht bei Wechsel zu „Windows 10“ und „Office 2016“, Coronavirus – Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. folgende Frage, ob der Betroffene einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gem. 1, Abs. Ist eine Anwendung des § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen, springt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse ein. Dies hat dann zur Folge, dass der infektionsschutzrechtliche Erstattungsanspruch für Arbeitgeber*innen aus § 56 Abs. § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung zur Erfüllung der Arbeitspflicht) findet keine Anwendung. § 56 Abs. Gegebenenfalls kann auch Nacharbeit vereinbart werden, wenn in Ihrem Betrieb keine Gleitzeitregelung besteht. Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Der in diesem Fall bestehende Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3, 4 EFZG verdrängt den infektionsschutzrechtlichen Anspruch, sodass Arbeitgeber*innen trotz der Quarantänemaßnahme keine Erstattung der Entgeltzahlung beantragen können. Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Die Lungenerkrankung Covid-19, die durch den Coronavirus ausgelöst wird, bestimmt derzeit unser aller Leben. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In diesen Fällen weicht die Rechtslage ab. Eine Pandemie wird hier nicht aufgeführt, sodass § 616 BGB bei gewerblichen Arbeitnehmern keine Anwendung findet. Die Beweislast für ein solches Verschulden tragen indes die Arbeitgeber*innen, sodass hier eine frühe Beweissicherung anzuraten ist. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Voraussetzung des Verdienstausfalls den Knackpunkt darstellt, an dem viele Ansprüche auf Erstattung scheitern. Wenn eine Erkrankung vermutet wird, muss sich in ärztliche Behandlung begeben werden. Eine typische Klausel, mit der Unternehmen die bezahlte Freistellung ausschließen, ist laut dem Verbraucherportal Finanztip: “Bei sonstiger Dienstverhinderung aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf Fortzahlung der Vergütung. Besteht ein solcher anderweitiger Grund, besteht kein Anspruch nach § 616 S. 1 BGB, sodass ggf. § 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Danach muss der Arbeitnehmer entweder Gleitzeit oder Urlaub nehmen müssen. Vielleicht hatte nicht nur ich das Gefühl, dass zu Beginn dieses Jahres deutlich mehr Menschen aufgrund von Infekten oder Grippeviren außer Gefecht gesetzt waren. Diese Bescheinigung ist bei den örtlichen Versorgungsbehörden zum Ausgleich des Verdienstausfalls vorzulegen. Es muss also stets die Rechtslage im Einzelfall geprüft werden. Steht der Entschädigungsanspruch Arbeitnehmer*innen zu, bürdet das Gesetz den Arbeitgeber*innen eine Vorleistungspflicht auf. In diesen Fällen werden den am U1-Verfahren teilnehmenden Arbeitgebern die an arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer fortgezahlten Arbeitsentgelte nach dem AAG erstattet. Zum Teil wird vertreten, dass ein völliger Ausschluss des § 616 BGB ohne sachlichen Grund Arbeitnehmer*innen unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Wenig überraschend bejahen die zuständigen Behörden diese Frage und stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 (BGH, Urteil vom 30.11.1978 – III ZR 43/77), in dem dieser feststellte, dass sogar ein Zeitraum von sechs Wochen bei einem länger andauernden unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis unerheblich sei. Januar2021 für die Monate Januar und Februar 2021 eine erleichterte zinsfreie Stundung bis zum 29.03.2021. Ihre Arbeitnehmer sind allerdings nicht verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben. Auch eine Krankheit des Arbeitnehmers würde da doch die ersten paar Tage darunter fallen. Das ist Ihre Entscheidung. Im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag kann die Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB ganz oder teilweise abbedungen werden. Tätigkeitsverbot angeordnet, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 5 IfSG für den gesamten Zeitraum der Quarantänemaßnahme greift. Grund hierfür muss die behördliche Schließung einer Kita, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen sein und die betreffene erwerbstätige Person kann keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen. Probleme mit § 56 IfSG und § 616 BGB. Insbesondere schließen TVöD und TV-L den § 616 BGB weitgehend aus (§ 29 TVöD und § 29 TV-L). Sofern der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht (mehr) besteht - beispielsweise wegen anrechenbarer Vorerkrankungen - kommt gegebenenfalls eine Zahlung von Krankengeld der zuständigen Krankenkasse in Frage. § 616 BGB würde ja genauso bei Kindkrank greifen. Entscheidend ist aber die Voraussetzung der verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit. Auflage 2018, § 616 BGB, Rn. Hier geht´s zu unserem SBK-Magazin. Das Gesundheitsamt (in manchen Regionen auch Versorgungsamt) kann Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ganz oder teilweise versagen. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen die Entschädigung für die zuständige Behörde aus und erhält den geleisteten Betrag auf Antrag von dieser zurück (§ 56 Abs. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Januar 2020. Dabei ist arbeitgeberseitig vor allem darauf zu achten, dass eine derartige individualvertragliche Klausel einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. Entschädigungszahlungen nach dem IfSG sind nicht über das Ausgleichsverfahren nach dem AAG erstattungsfähig. Ist das nicht der Fall, sind sie zur Arbeit verpflichtet. Ebenso kann das Gesundheitsamt unter bestimmten Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit ein sofortiges Verbot der Tätigkeit erteilen oder eine Quarantäne anordnen. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie bereits im Erstattungsantrag darauf hinweisen, dass die 10-14 tägige Quarantäne zu lang ist, um noch von § 616 S. 1 BGB gedeckt zu sein. In der Begründung wird klargestellt, dass die Fristverlängerung nicht dazu führt, dass eine Corona-Beihilfe im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei bezahlt werden kann. So fallen auch vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld nicht unter diese Steuerbefreiung. Die alles entscheidende Frage lautet somit: Stellt eine 10-14 tätige Quarantäne eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit dar und verpflichtet so Arbeitgeber*innen aus § 616 S. 1 BGB zur Lohnfortzahlung? Ihre Beschäftigten sollten sich grundsätzlich rücksichtsvoll anderen gegenüber oder auch zum eigenen Schutz verhalten. Enthält ein Liefervertrag keine „Force Majeure“-Klausel, welche die Auswirkungen höherer Gewalt adressiert, und ist aus kollisionsrechtlicher Sicht das BGB überhaupt anwendbar, so ist auf das dispositive Recht zurückzugreifen. Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Das Verhältnis zwischen Urlaub und Kurzarbeit ist schwierig und hängt davon ab, wie die Kurzarbeit im Einzelfall ausgestaltet ist. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können hierzu aber etwas anders lauten. Würde § 616 BGB bei Erkrankung des Kindes greifen, müsste der Arbeitgeber i.d.R. Hinweis: Unterstützen kann Sie auch die Broschüre 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Es empfiehlt sich für einen solchen Fall, die Arbeitnehmer aufzufordern, das Gespräch mit Ihnen zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. In diesem Zusammenhang verweisen Behörden regelmäßig auf die oben genannte Vorschrift des § 616 BGB und verneinen damit den Erstattungsanspruch der Unternehmen. Mit Klick auf Weiter erklären Sie sich mit einer Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter einverstanden. Soweit nämlich die Verhinderung einen nicht mehr nur unerheblichen Zeitraum überschreitet, entfällt der Anspruch aus § 616 S. 1 BGB vollständig. (Anwendungsbereich) Wenn Sie die Firma wegen des Ausbruchs des Virus schließen, sind Ihre Arbeitnehmer in voller Höhe zu bezahlen. Der in der Person liegende Grund (Quarantäneanordnung aufgrund Infektionsverdachts) muss zudem die ausschließliche Ursache für den Arbeitsausfall sein. Auch die heute herrschende Meinung im Schrifttum kommt zu dem Ergebnis, dass eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit nur die Dauer von wenigen Tagen umfasst und daher die derzeit übliche Quarantänedauer nicht mehr darunterfällt. Für die objektive Möglichkeit der Überwachung müssen über technisch bestimmte Protokollierungen von Datenzugriffen am PC, Infolge der Coronavirus-Pandemie sind viele Betriebe von erheblichen Produktionsausfällen und Umsatzeinbußen betroffen oder sind sogar gezwungen, ihren Betrieb vorübergehend zu schließen. Diese sind nämlich gesetzlich verpflichtet, die Entschädigung für die zuständige Behörde für die Dauer von längstens sechs Wochen bei Anordnung einer behördlichen Quarantäne vorzustrecken. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass vorrangig die bereit gestellten Wirtschaftshilfen genutzt werden, um die Beiträge am 29.03.2021 zu bedienen. Der § 616 BGB bezieht sich doch nicht nur auf die Freistellung bei Erkrankung des Kindes? Bitte beachten Sie, dass die §§ 615, 616 BGB durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abbedungen werden können. aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) oder § 616 S. 1 BGB ergeben. §616 BGB findet insoweit keine Anwendung. Informieren Sie sich, was Sie beachten sollten und welche Übergangsregelungen galten. ... Dazu soll aber nach Verwaltungsauffassung ein Zusammenhang mit der Corona-Krise gehören. auch ohne das persönliche Leistungshindernis entfallen wäre, beispielsweise aufgrund angeordneter Kurzarbeit oder einer Freistellung der Arbeitnehmer*innen. Dies gilt allerdings nicht unbegrenzt und auch nicht uneingeschränkt. In diesen Fällen kommt eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Betracht. Soweit Ihr Erstattungsanspruch endgültig abgelehnt wird, sollten Sie in jedem Fall über eine Klageerhebung nachdenken. In diesem Beitrag beleuchten wir die Stolpersteine auf dem Weg zur Erstattung und wie Sie diesen begegnen können. Dieser Anspruch kann bestehen (die Einzelheiten sind im Falle der corona-Pandemie auch umstritten), wenn ein Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer erleichterten Stundung oder einer Aussetzung/Minderung einer bestehenden Ratenzahlung unser Antragsformular: Antrag auf Stundung oder Aussetzung/Reduzierung einer bestehenden Ratenzahlung aufgrund der Corona-Pandemie Für Arbeitgeber*innen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie während der Quarantäne gezahltes Entgelt von der Behörde zurückfordern können. Soweit die Behörde dies unter Verweis auf ein Verschulden Ihrer Arbeitnehmer*innen verweigert, können Sie natürlich erst recht deren Zahlungsansprüche ablehnen. Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Das ist beispielsweise bei freien Mitarbeitern der Fall, mit der Folge, dass für sie § 616 BGB auch im Krankheitsfall Anwendung findet. Die behördlichen Vordrucke enthalten vielfach die Frage, ob § Letztlich kann hierzu bis zu einer erneuten (höchstrichterlichen) Rechtsprechung allerdings keine rechtssichere Aussage getroffen werden. "Die Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung Dritter ist ausgeschlossen. Das Infektionsschutzgesetz regelt in § 56 unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund behördlicher Maßnahmen zu zahlen ist. Voraussetzung für eine Entschädigung nach der neuen Regelung ist, dass die betreffende erwerbstätige Person ihrer Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung ihres Kindes nicht nachgehen kann und dadurch einen Verdienstausfall hat. Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Ihre Arbeitnehmer pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Der von § 56 Abs. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen. Anwendbarkeit von § 616 BGB. In Tarifverträgen findet sich häufig eine katalogmäßige Aufzählung von Freistellungsfällen einschließlich der hierfür zu gewährenden Freistellungszeit. Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Weiterhin finden sie aktuelle Änderungen bei der Beschäftigung von Rentnern. Vermehrt ist nämlich festzustellen, dass die zuständigen Behörden eine Erstattung der Lohnzahlungen ablehnen und das wirtschaftliche Risiko der Vergütungszahlung letztlich doch auf die Arbeitgeber*innen abwälzen. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen. Hinweis: Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht. Bei Arztbesuchen während der … Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. März 2020 haben wir über die schnelle gesetzgeberische Reaktion auf die Covid-19 Pandemie mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Covid-19-Gesetz“) berichtet und eine rechtliche Einschätzung zu den neuen Regelungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts abgegeben. Manchmal aber ist das Pech noch größer und so hat es selbst meinen sonst so robusten Sohn erwischt und er musste eine Woche der Schule f… Erfahren Sie, wie die Corona-Warn-App funktioniert, was mit Ihren Daten geschieht und welche Erfolgschancen sie hat. Damit ist aber auch Ihr Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde ausgeschlossen.